Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Brandenburg oder Berlin (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtanwaltskammer (§ 191 f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).